Flugmodellsportclub
Rödermark e.V.
Flugbetriebsordnung
1.
Es dürfen nur
Mitglieder fliegen, die im Besitz eines gültigen Mitglieds- und
Versicherungsnachweises sind. Der Mitgliedsausweis muss mit dem Namen des Mitgliedes und dem laufenden Jahr
versehen sein.
2.
Der Flugbetrieb
darf nur bei Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die erfolgreich an
einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort oder einer Ausbildung in
Erster Hilfe teilgenommen hat. Sofern mehr als 3 Flugmodelle betrieben werden
sollen, ist ein geeigneter Flugleiter zu benennen. Ist kein Flugleiter
eingeteilt, ist der 4. eintreffende geeignete Pilot Flugleiter. Bei Flugbetrieb
ohne Flugleiter sind erforderliche Modellflugbucheintragungen von Steuerer
selbst vorzunehmen. Das Modellflugbuch befindet sich im Briefkasten.
3.
Im Modellflug
unerfahrene Personen dürfen erst nach fliegerischer Einweisung und nur im
Beisein eines flugkundigen Vereinsmitglieds Flugmodelle auf dem Gelände
betreiben.
4.
Aufstiegszeiten
täglich von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang, jedoch für Modelle mit
Verbrennungsmotor innerhalb dieses Zeitrahmens zusätzlich eingeschränkt an:
Werktagen von
8:00 -13:00 und 15:00 -20:00 Uhr
Werktagen vor Sonn- u. Feiertagen: 8:00 -13:00 und 15:00 -19:00 Uhr
Sonn- u. Feiertagen:
9:00 -13:00 und 15:00 -19:00 Uhr
5.
Es darf nur auf
der Start- und Landebahn gestartet und gelandet werden. Dies gilt auch für
Modelle ohne Fahrwerk und Segler. Die aktuelle Einteilung des Fluggeländes ist
zu beachten. Alle Piloten stehen in der Mitte des Platzes. (blau markiertes
Feld)
6.
Das Starten von
Motorflugmodellen ist nur dann gestattet, wenn keine Hubschrauber betrieben
werden bzw. das Starten von Hubschraubern
ist nur dann gestattet wenn keine anderen Motorflugmodelle betrieben
werden. Der gemeinsame Flugbetrieb von Hubschraubern mit hochfliegenden
Segelflugmodellen ist vom Flugleiter zu koordinieren
7.
Es dürfen nur bis
zu drei Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren und bis zu einem Gewicht von 25 kg gleichzeitig
betrieben werden. Die Modelle dürfen nur bis zu einer Höhe von 150m über Grund
(GND) betrieben werden. Der zulässige
Schallpegel beträgt bei einem Modell 72dB(A)/25m, bei zwei Modellen 69 dB(A)/25
m und bei drei Modellen 67 db/A)/25m oder ein Turbinenstrahltriebwerk mit 81
db(A)/25m.
8.
Die
Hauptflugrichtung ist Süd-Nord bzw. Nord-Süd. Der zu befliegende Luftraum liegt
in östlicher Richtung (siehe Skizze). Das Überfliegen der für Zuschauer, Fahrzeuge
(Parkplatz) und Modellpiloten vorgesehenen Flächen (Sicherheitsbereich) ist
strengstens verboten.
9.
Die
Frequenzkarten bzw. Mitgliedsausweise sind während des Betriebs der Funkanlage
an der Frequenztafel anzubringen, und nach Beendigung des Fluges sofort wieder
abzunehmen. Die Sender sind während des Betriebes mit einer die Nummer des
Kanals tragenden farbigen Kennzeichnung zu versehen. Es dürfen nur Kanäle die
zum Betrieb von Flugmodellen zugelassen sind verwendet werden. Die Kanäle im 27
Mhz Band, sowie die Kanäle 54-59 und 81-92 im 40 Mhz Band sind nicht für den Betrieb
in Flugmodellen zugelassen.
10. Flugmodelle mit einem
Gesamtgewicht von mehr als 25 kg dürfen auf unserem Fluggelände nicht in
Betrieb genommen werden. Der Betrieb von Turbinenbetriebenen Flugmodellen ist
nur nach Rücksprache mit den Vorstand und unter Beachtung von Anhang B des
Genehmigungsbescheids erlaubt.
11.
Es darf nur mit
betriebssicheren Modellen und einwandfrei arbeitenden Fernsteueranlagen
geflogen werden.
12.
Bei Starts und
Landungen sind die Piloten verpflichtet, auf Personen und Fahrzeuge die den Weg
vor der Piste benutzen zu achten. Wege und Straßen sind in einer Mindesthöhe
von 25 m ÜG zu überfliegen. Außer bei Start und Landung dann ist sicherzustellen
das sich auf mind.25 m Breite keine Personen oder Gegenstände auf dem Weg
befinden.
13.
Die Piloten haben
sich so zu verhalten, daß weder Personen noch Gegenstände gefährdet werden.
Sicherheit ist oberstes Gebot.
14.
Nichtmitglieder
bedürfen der Startgenehmigung eines Vorstandsmitglieds´. Sie kann erteilt
werden nach Vorlage einer für das Modell gültigen Versicherung. Gastflieger
dürfen nur fliegen, wenn ein Flugleiter Dienst tut.
15.
Zuschauer dürfen
sich nur in dem dafür vorgesehenen Raum aufhalten.
16.
Den Anordnungen
der Flugleiter oder der Vorstandsmitglieder ist unbedingt Folge zu leisten.
17.
Alle Mitglieder sowie
Besucher sind verpflichtet, Sauberkeit und Ordnung zu halten.
18. Bei
Verstößen gegen die Flugbetriebsordnung ist mit disziplinarischen Maßnahmen zu
rechnen.
Der Vorstand des FMC - Rödermark e.V.
Rödermark, im August 2008